Am 16. April hat der Bundesrat darüber informiert, dass ambulante medizinische Praxen ab 27.04.2020 wiedereröffnen dürfen. Darunter fallen auch Praxen, welche myofunktionelle Therapien anbieten. Die Voraussetzungen hierfür sind, dass die geforderten Schutzmassnahmen ergriffen werden können.
Ich bitte Sie, wenn Sie oder Ihr Kind an Grippesymptomen leiden, die Therapie nach wie vor abzusagen. Ich werde bis auf Weiteres mit allen Kindern / Jugendlichen alleine arbeiten. Die Eltern bitte ich im Wartezimmer zu warten oder Kommissionen zu erledigen. Bei Neuanmeldungen dürfen die Eltern selbstverständlich dabei sein.
Durch den Ausfall musste ich einigen Neupatienten absagen. Ich bitte um Verständnis, wenn es nun zu Wartezeiten kommt.
Ich freue mich Sie wieder in der Praxis begrüssen zu dürfen.